Familienrecht
Seit vielen Jahren befasse ich mich mit familienrechtlichen Problemen, zumal diese nicht selten mit strafrechtlich relevanten Geschehnissen im Zusammenhang stehen.
In Umgangs- und Sorgerechtsverfahren ist oft schnelles Handeln erforderlich, der Gang zum Familiengericht manchmal alternativlos. In der Folge können im Rahmen - gerade in Umgangssachen kurzfristig stattfindender - gerichtlicher Verhandlungen zum Schutz von Kindern teilweise einverständliche Regelungen zwischen den Parteien gefunden werden, die außerhalb dieses Raumes nicht möglich wären. In der Diskussion zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Jugendamt sind handhabbare und verläßliche Regelungen zu suchen, die beiden Elternteilen den respektvollen Umgang miteinander auch im Konflikt garantieren. Bei besonders schwierigen Fallkonstellationen ist die Hinzuziehung professioneller „Ratgeber“ wie Verfahrenspflegerinnen (als „Anwalt des Kindes“) oder psychologischer Sachverständiger notwendig.
In Fällen häuslicher Gewalt berate ich Sie gern hinsichtlich der Beantragung (sowie ggf. der Durchsetzung) von gerichtlichen Gewaltschutzanordnungen.
Scheidungsverfahren können sowohl streitig als auch einverständlich geführt werden. In jedem Fall benötigt allerdings wegen des insoweit herrschenden Anwaltszwangs mindestens eine der Parteien eine anwaltliche Vertretung.
In sämtlichen der genannten Konstellationen können Sie - sofern Ihre finanziellen Mittel stark begrenzt sind - Verfahrenskostenhilfe beantragen und sich den/die Anwältin Ihrer Wahl zur Vertretung gerichtlich beiordnen lassen.