Arbeitsgebiete
Meine Arbeitsfelder liegen im Strafrecht und im Familienrecht.
Im strafrechtlichen Bereich übernehme ich Strafverteidigungen (allerdings nicht im Sexualstrafrecht) und vertrete Verletzte von Straftaten
(insbesondere in Missbrauchs-, Vergewaltigungs- oder Menschenhandelsverfahren), sei es als Vertreterin der Nebenklage oder als Zeugenbeistand.
Teilweise kann ich im Rahmen des Strafprozesses auch die durch eine Straftat entstandenen zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer auf Schadensersatz und/oder
Schmerzensgeld einer Regelung zuführen, was für die Betroffenen ebenso wie für den Angeklagten weitere gerichtliche Verfahren ersparen kann.
Im familienrechtlichen Bereich befasse ich mich für meine Mandantinnen und Mandanten mit sämtlichen Folgen der Trennung von Ehepartnern/Lebensgemeinschaften (Getrenntleben, Scheidung). Mein besonderes Augenmerk dient den Trennungsfolgen für Kinder, sehr oft bin ich in Umgangs- und/oder Sorgerechtsverfahren tätig. Auch wenn Kinder durch das Jugendamt in Obhut genommen wurden, können Sie sich an mich wenden.